Donnerstag, April 12, 2012

Fotorecht im Zoo

Fire in the eye by Joachim S. Müller
Der Zoo Frankfurt hat seine Einschränkung der kommerziellen Nutzung von Fotos nochmals verschärft.
Die Nutzerordung hängt immer noch nicht vor der Kasse aus - wird somit imho nicht zum Bestandteil des Vertrags, wenn man eine Eintrittskarte kauft.

"Die Veröffentlichung von Fotos und Filmen/Filmausschnitten aus dem Zoo Frankfurt in Medien, die kommerziell vermarktet werden oder der kommerziellen Werbung von Produkten und Dienstleistungen dienen (z. B. Bücher, Broschüren, Plakate, Webseiten und DVDs), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Zoo Frankfurt. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden."
Quelle: Besucherordnung Zoo Frankfurt - © 02.04.2012 Der Magristrat; Zoologischer Garten Frankfurt

Der Zoo gehört der Stadt Frankfurt und ich sehe ihn - trotz Eintritts - als öffentlichen wahrgenommenen Bereich der vor allem öffentlich finanziert ist. Das Herausnehmen einzelner Rechte, in dem Fall dass komplizierte Einschneiden des Rechts, mit eigenen Fotos nicht so verfahren zu düfen, wie es dem Urheber beliebt, halte ich für unausgewogen und falsch.
Ich habe nicht prinzipiell etwas dagegen, dafür zu bezahlen, aber das ist unabwägbar, so ins Blaue hinein.
Ich selbst, und immer mehr Leute heutzutage, machen Fotos nicht aus kommerziellen Gründen, werden dann aber zu dem ein oder anderen Foto vielleicht mal gefragt, ob es einer kommerziellen Verwendung zugeführt werden darf, wofür man dann irgendwas zwischen einem elektonischen Dankeschön und 200 US-$ bekommt. So war es zumindest bei mir bisher.
Wenn dann bei einem Foto zuerst der Verantwortliche gefragt werden muss - das dauert, ich habs probiert - ist die Gelegenheit oft schon flöten.

Die Vorstellungen über so ein Entgelt sind da auch mitunter seltsam. Vom Münchner Tierpark Hellabrunn z.B. teilte man mir auf Anfrage hin mit, ich solle 70 € pro Foto entrichten, wenn ich es kommerzieller Verwertung zuführen wolle. Man hatte mir gerade 50 € für ein Foto angeboten, dass ich dann so ablehnen musste. Normalerweise wolle man in München aber 200€ pro Stunde des Herstellens kommerzieller Fotos. Diese alte Sicht der klaren Trennung von kommerziell und privat ist weder zeitgemäß noch sinnvoll. Wie soll da z.B. ein Fotograf, der pro Foto nur Centbeträge über Microtock-Agenturen erhält überhaupt so etwas mit in sein Portfolio aufnehmen? Ich jedenfall entschied mich dafür, diesen Zoo so schnell nicht wieder zu besuchen.

Im Zoo Frankfurt war ich immer willkommener Fotograf, habe mich schon mit mehreren Tierpflegern gut unterhalten und wurde auch schon in Gehege gelassen, wo ich bessere Fotos machen konnte. Vom Fingertier-Jungtier ist ein Foto von mir auf der Webseite, was ich ihnen dafür kostenlos zur Nutzung überlies. Geben und Nehmen, Fair-Use.
Ganz früher, als ich noch Kind war, erinnere ich mich an eine Pauschale für Fotoapparate, die man am Eingang entrichtete. Dann wurde es lange Zeit ganz lax gesehen, und der kommerziellen Nutzung wurde nicht widersprochen. Vor ein, zwei Jahren haben sie das so in der Zooordnung aufgenommen:

"Gerne können Sie im Zoo Frankfurt in allen für Besucher frei zugänglichen Bereichen fotografieren und diese Fotos für private Zwecke nutzen. Dies bezieht auch die Veröffentlichung auf einer privaten, nicht kommerziell genutzten Homepage und die Veröffentlichung im Rahmen von Fotowettbewerben mit nicht kommerziellem Hintergrund ein."
Quelle Zoo Ordnung ©2012 Zoo Frankfurt

Also das Kommerzielle implizit ausgeschlossen. Die Fassung vom 02.04.2012, die darüber hinaus geht, hab ich ja eingangs zitiert. Wie können hier die Leute bewegt werden, zu einer ausgewogeneren Balance zwischen Urheberrecht und Hausrecht zu kommen?

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Donnerstag, Februar 23, 2012

Die Gefahr bei Fotos von designgeschützen Objekten

Alter Stuhl by Joachim S. Müller
Auch wenn ich mittlerweile eine Spiegelreflex mein Eigen nenne, bin ich Februar 2009 noch ohne eine solche von Getty Images bei flickr ausgewählt worden, worüber der Focus berichtete. Getty Images ist eine der größten Bildagenturen und hat seither drei Fotos von mir gelistet [Nachtrag 2013: Sind nicht mehr verfügbar], für die sich aber niemand interessiert. Ich wollte denen nicht gerade meine Sahnestücke exklusiv einstellen.
Und so bekam ich, wie vermutlich alle dort gelisteten Fotografen, am 13. Februar 2012 eine eMail von getty, in der darüber berichtet wurde, dass die Erben eines Möbeldesigners gegen die Veräußerung von Fotos mit deren designgeschützen Möbeln darauf geklagt haben. Ich äußerte danach auf Twitter die Vermutung, dass dieser Umgang durch das geplante und schwer umstrittene Handelsabkommen ACTA auf alle im Internet veröffentlichten Fotos ausgeweitet würde.

Zu den rechtlichen Problemen mit Designer-Möbeln auf Stockfotos schrieb der erfahrene Fotoproduzent Robert Kneschke in seinem Blog einen Artikel darüber, zu dem ich ein Kommentar schrieb, dass ich hier leicht modifiziert wiedergebe, da es in die Reihe meiner Gedanken zum Fotorecht passt.

Ich sehe in dieser Klage ein Beispiel der fortschreitenden Tendenz, dass Recht nur noch dem vielen Geld folgt.
Designer von Objekten greifen immer auch auf anderes zurück. Weder haben sie Sitzmöbel an sich erfunden, noch sind ihre Stücke frei von den Eindrücken, die sie in ihrem Leben gesammelt haben. Ich erinnere daran, dass wir alle nur Zwerge auf den Schultern von Riesen sind, ob wir nun ein Sitzmöbel designen, ein Foto davon anfertigen oder wie ich hier einen Satz von Bernhard von Chartres wiedergeben.
Wenn nun jeder für alles bezahlen muss, wovon man irgendwie argumentieren kann, dass es unter das Verwertungsrecht eines anderen gehören würde, wird die finanzielle Schranke für den Einstieg in Kunst und Kultur höher und höher gelegt. Die freie Teilhabe und Teilnahme an Kultur wird auf diese Art unnötig erschwert, worin ich sogar einen Einschnitt in dieses Grundrecht sehe. Volkswirtschaftlich und kulturell wird damit ein erheblicher Schaden angerichtet, der sich als Kosten für den Ausgleich von herbeigefühlten Verlusten Einzelner in keiner Weise verargumentieren lässt.

Ein Foto eines dreidimensionalen Objekts, vor allem wenn es Beiwerk ist, ist wirklich etwas anderes, als ein nachgebauter Stuhl oder eben ein 1-zu-1 abfotografiertes Foto. Ich wünsche mir hier Klarstellung vom Gesetzgeber, dass eine Beeinträchtigung nur dann gegeben ist, wenn ein zumindest funktionsähnliches Derivat angefertigt wurde.
Eine Argumentation mit einer mindestens notwendigen Schöpfungshöhe anstatt klarer Regeln zur Entscheidung, ob ein Werk verwertet werden darf, das nachweisbar auf Werken anderer aufbaut, halte ich hier für schwierig. Dann müsste letztlich von Dritten entschieden werden, was Kunst ist, und was nicht. Dadurch wäre keine Erhöhung der Rechtssicherheit gegeben, da dies ja eben noch entschieden werden müsste.

In Deutschland halte ich die Beanstandung von Fotos, auf denen designgeschütze Objekte wirklich als Beiwerk erscheinen nach UrhG § 57 für nicht durchsetzbar. Inwieweit einem das bei einem auf einer internationalen Plattform angebotenen Foto tatsächlich hilft, sei dahingestellt. Ich wünschte, die Bewegung würde in der Richtung gehen, diese Freiheiten auf andere Staaten zu übertragen, anstatt alle Einschränkungen weltweit aufzuaddieren (z.B. mittels Verträgen wie ACTA), und am Ende nur noch mit Hilfe von einem Dutzend interationaler Anwälte mühevoll einzelne Fotos gefahrlos veräußern zu können.

Typisch für solche Fälle wie in dem vorliegenden ist, dass es die Erben eines goßen Künstlers sind, die da auf Kosten des Ansehens ihres Vorfahrens und weltweiter Kulturkonsumenten ihren Geldbeutel füllen wollen. Googlet z.B. mal nach Loriot und Briefmarke. Die “Wertminderung” halte ich für ein fadenscheiniges Argument, um an die Strafzahlungen zu kommen.

Wäre ich der Designer eines Sitzmöbels, würde ich Fotografen und Studios jetzt damit bewerben, dass es unter Creative Commons steht, und ich sie niemals dafür zur Kasse bieten würde, wenn es auf Fotos erscheint. In der Hoffnung, einige Stücke davon abzusetzen. :-)
Als bewußter Kunde weiß ich jetzt auch, zu welchen Möbelstücken ich nicht greifen werde und auch niemanden dazu ermutigen werde, sie zu erwerben.

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Mittwoch, Februar 22, 2012

Gedanken zur Entwicklung des Urheberrechts: Fotorecht

Certo-phot by Joachim S. Müller
Es tut sich ja viel zum Urheberrecht, es wird diskutiert und palavert, gedacht und auch polemisiert. Die Realität entfernt sich aber in gewisser Weise von der juristischen Vorgabe, aber dazu werde ich wohl ein andermal was schreiben. Und weil ich nicht so schnell dazu kommen werde, einen riesigen wohldurchdachten Text am Stück zu schreiben, kommt hier eindach ein kleiner Brocken, in der Hoffnung auf Kommentare und Gedankenanstöße.

Zunächst zu dem Teil des Urheberrechts und verwandter Themen, mit dem ich mich wegen meines Hobbies Fotografie am meisten beschäftige: Das Fotorecht.

Eigentlich wünscht man sich einen großen Wurf im ganzen Urheberrecht. Und selbst der von der Piratenpartei abgestimmte Vorschlag für ein neues Urheberrecht reicht einigen nicht aus, da z.B. Bereiche wie Software aussen vor sind. Ich persönlich halte es aber nicht für besonders realistisch, alles auf einmal zu ändern. Beziehungsweise wenn, dann nicht so schnell.
Ich wünsche mir aber jetzt schon ein paar kleine Änderungen am existierenden Recht bezüglich der Fotografie, die einige Sachen klarer machen würden und - so hoffe ich - mehr Rechtssicherheit durch weniger begründete Angst vor Klagen herstellen würden.
In KunstUrhG §23 (1) wird das auf §22 basierende 'Recht am eigenen Bild' eingeschränkt. Speziell in Satz 3 wird besagt, dass Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. In (2) wird dies wiederum eingeschränkt, damit man damit keine berechtigen Anliegen der Abgebildeten verletzt.
An sich eine sehr runde Sache. Aber jetzt meine eigentlichen Vorschläge:
Man könnte diese 'Versammlungen, Aufzüge und ähnlichen Vorgänge' etwas aufweiten, meiner Meinung nach sogar von dem in üblicher juristischer Interpretation dazu notwendigen erkennbaren kollektiven Willen befreien. (Hier habe ich diesbezüglich nachgefragt.)
Eine Gruppe ist eine Gruppe. Ich wünsche mir hier eine klare Vorgabe der Art: Ab drei Personen auf einem Foto oder als Gesamtwerk zu einer Veranstaltung veröffentlichten mehreren Fotos erlischt das Recht am eigenen Bild - immer noch mit der Einschränkung aus KunstUrhG §23 (2). Dies legalisiert die ohnehin vorhandene Verwendung vieler Fotos mit Personen, deren schriftliche Einwilligung einem nicht vorliegt, ohne sich über jede einzelne Veröffentlichung letztlich im Unklaren zu sein, bis sie gegebenenfalls mal gerichtlich geklärt wird. Was angesichts der Milliarden veröffentlichter Fotos schlicht unmöglich ist. Da hilft kein Lamentieren.
Ein zweiter Punkt bei diesem Paragraphen ist das, was hier noch meiner Meinung nach hinzugedichtet wird: Diese Versammlungen, Aufzüge und ähnlichen Vorgänge hätten öffentlich zu sein. Dies steht eindeutig nicht im Gesetztestext. Die übliche juristische Interpretation fügt das aber hinzu. (Hier habe ich diesbezüglich nachgefragt.)
Diese verschärfenden über den Gesetzestext hinaus gehenden Interpretationen mag ich ohnehin nicht und sie widersprechen meinem freiheitlichen Grundverständnis unserer Gemeinschaft. Ich würde berüßen, wenn diese hinzuinterpretierte Einschränkung der Freiheit vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen würde.
Veranstaltungen, die zwar Eintritt kosten, aber letztlich jeder, der bezahlt, eingelassen wird, sehe ich ohnehin als öffentlich. Da dies aber dennoch hin und wieder in Einzelfällen debattiert wird, sollte es auch unmißverständlich klargestellt werden.
Bei tatsächlich nicht öffentlichen Veranstaltungen könnte die Entscheidung in folgender Weise dem Veranstalter überlassen werden: Ein Veranstalter sollte verpflichtet sein, dies unmissverständlich und im Zweifelsfall nachweisbar vor dem Zugang oder bei Eintrittsgeldern vor dem Erwerb der Zugangsberechtigung klarzustellen. Wenn nicht, sollte mangels Verbotes von der Erlaubnis ausgegangen werden. Alles späteren Einschränkungen sind der Versuch, einen Vertrag nachträglich einseitig zu ändern, dessen Verneinung ich gerne noch klarer im Gesetz verankert sähe.

Ich stolperte kürzlich über Fotorecht.de, und bin sehr begeistert über die vielen dort bereitgestellten Informationen und dankbar für die klaren Antworten auf Kommentare, die sich nicht hinter vielen Worten verstecken.

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Montag, August 15, 2011

Street Photography

Ladies under Fusilier’s Arch by Joachim S. Müller
Tagesanzeiger.ch: Illegal und faszinierend

Ein sehr interessanter Artikel aus der Schweiz, der auf die Hintergründe der Problematik bei Straßenfotografie eingeht.
Schade ist, dass hier in keinem Wort darauf eingegangen wird, was es mit der Rechtslage dahinter auf sich hat, obwohl das Wort "illegal" schon im Titel verwendet wird. Schon gar nicht auf die Unterschiede in diesem Recht in verschiedenen Ländern, obwohl diese als Fotolocations genannt werden. Ich erwarte von einem Journalisten naheliegenderweise keine Rechtsberatung, aber zumindest einen kleinen Hinweis über relevante Hintergründe.
(Ich gehe hier selbstverständlich nicht rechtsberatend hauptsächlich auf das deutsche Recht ein, da ich hier wohne und mich damit am meisten befasst habe.)

In der Schweiz ist das "Recht am eigenen Bild" etwas anders als in Deutschland verankert, aber wie überall ist so ein Recht verschiedentlich eingebettet (Personen als Beiwerk, auf Veranstaltungen, ...), anderen entgegengestellt (Meinungsfreiheit, Freiheit von Kunst) und es gilt abzuwägen, was in einem Fall Vorang hat. Dazu kommt, dass dieses Persönlichkeitsrecht - zumindest da, wo ich es kenne - immer nur ein Recht der konkret betroffenen Person (resp. ihrer Vormünder) ist, und niemals etwas, das ein Dritter einklagen könnte. Daher sehe ich den Gebrauch des Wortes "illegal" hier als falsch und eher tendenziös an.

Ich habe mich schon viel damit beschäftigt, wie es nun mit diesem Umstand ist, moralisch wie juristisch. Es ist nicht immer einfach zu entscheiden. Bloß weil man etwas ggf. mit juristischer Finesse durchkämpfen könnte, heißt es ja nicht, dass man sich deshalb jedermann zum Feind machen will. Achtung, diesen Satz meine ich in beide Richtungen, sowohl für Fotografen als auch für den Abgebildeten!

Traurig finde ich die von mir immer häufiger beobachtete Tendenz, dass Leute einem das Fotografieren verbieten wollen, einfach nur weil sie der Meinung sind, dass sie es könnten. Und ja sonst nie jemandem etwas wirksam verbieten können. Letzteres ist natürlich eine Unterstellung von mir. Von entgegenstehenden und abzuwägenden Rechten wollen solche Menschen dann nichts wissen. Selbst wenn sie auf einer überfüllten Straße nur ein kaum erkennbarer von vielen sind. Sie hätten ja das "Recht am Bild". Ich hörte schon Leute, die daraus den abwegigen Anspruch interpretierten, sie dürften dieses Bild exklusiv erhalten, und damit nach ihrem Belieben verfahren oder hätten gar generell und immer einen sofort zu erfüllenden Löschanspruch. Interessanterweise sind das dann häufig die Leute (man sieht es z.B. deutlich in den Kommentaren zu obigem Artikel), die nicht vor illegalen Handlungen zurückschrecken, von Gewaltandrohungen (ja, das ist schon illegal!) bis hin zu tatsächlicher Gewalt und Sachbeschädigung. Diese Lynchjustiz wird nicht plötzlich legitim, bloß weil ein anderer (bis zur gerichtlichen Feststellung mutmaßlich) ihr Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Die völlig verfehlte und verdrehte Unverhältnismäßigkeit dieses Irrsinns scheint einigen nicht mal mehr aufzufallen. Zum Glück sind nicht alle, die nicht fotografiert werden wollen, solche hirnlosen Aggros. Aber solche sind ja sowieso in jedem Kontext ein Problem, wenn sie meinen, in einem Rechtsstaat einfach mal wieder das Faustrecht einführen zu müssen. Zieh' dir den Schuh nicht an, wenn du nicht so jemand bist.

Ja, es gibt eindeutige Fälle, bei denen ein Bild nicht okay ist, und dabei muss ich nicht mal auf das Eindringen in Privatsphären eingehen, von dem ich logischerweise beim Thema Street Photography nicht rede. Aber das stellen andere schon genug dar, und wem das nicht reicht, kann das in seinem Blog (oder so) gerne verbreiten.

Was ich als ein weiteres Problem sehe, ist die Entwicklung, die ich auch bei anderen Themen beobachte: Es wird immer mehr mit der Juristerei herumgemacht. "Früher"™ reichte das freundliche Nicken oder schlicht das konkludente Verhalten des menschlichen Sujets vollkommen aus (siehe z.B. mein hier gezeigtes Foto der Damen in Dublin), um von einer (z.B. im deutschen KunstUrhG §22 genannten) Einwilligung des Abgebildeten auszugehen. Heute sichern sich - verständlicherweise aufgrund der ganzen Juristerei - die Fotoagenturen aber ab, in dem sie persönlich und am besten noch von weiteren Zeugen unterschriebene Model Releases verlangen, bevor sie ein Bild annehmen. Dieses Verhalten spiegelt sich aber mehr und mehr auf das normale Leben ab, und als kleiner Blogger, der irgendwo im Internet private Fotos veröffentlicht von Leuten, die deutlich konkludent handelten, lebt dennoch ständig in der Gefahr, dass die es sich anders überlegen und klagen. Ohne unterschriebenes Model Release sieht's dann echt übel aus. Und mal Hand auf's Herz: Wer von euch würde einem wildfremden Fotografen z.B. so etwas auf der Straße unterschreiben?
Und gerade bei einigen Fällen von Personen der Zeitgeschichte erschreckt es mich, wenn die Geld - im Sinne von viel - dafür einsetzen, etwas juristisch durchzusetzen, was gerade bei diesen nicht der Fall sein sollte, aber "der kleine Mann" kann so etwas nicht durchstehen.
Und dann die Rechtfertigungsthesen, dass dies so sein müsse, da man ja heute nun mal so lebe und das der Rechtsweg ja jedem offen stünde. Da stehen mir die Haare zu Berge, bei so viel Naivität.

Ich wünsche mir, das für private oder semi-private Fotos konkludentes Verhalten einfach wieder verläßlich solches sein darf, und wir uns nicht von Anwälten und Judikative das private Leben in unserem Rechtsstaat vorrangig bestimmen lassen, bloß weil uns dann die trügerische Rechtssicherheit zublinzelt.
Ich wünsche mir auch von der Masse der Leute mehr Bereitschaft, auf Fotos zu erscheinen, von deren Veröffentlichung man keinen realistischen Nachteil zu erwarten hat.

Ich rede hier nicht von Stalking, ich rede hier nicht von Verleumdung, ich rede hier nicht von tatsächlich gefährdeten Personen.
Und mal im Ernst: Wer Anlass zur Meinung hat, real gefährdet zu sein, der täte gut daran, wenn er sich schon in der Öffentlichkeit zeigt, nicht auch noch aufzufallen, in dem er Fotografen anpöbelt, die er wahrnimmt. Dann werden die Fotografen, die er nicht wahrnimmt nämlich erst Recht aufmerksam auf ihn. Nein, das rechtfertigt nicht gedankenloses Drauflosfotografieren. Und schon gar nicht provokatives.
Aber moralisch verrwerflich finde ich es, wenn jemand eine in Wahrheit nicht existente Gefährdung vorgibt, nur um dem ihn nervenden Fotografen eins auszuwischen oder gar um ein erfolgreiches Projekt zu torpedieren.
Tatsächliche Gefährdung ist real. Ich weiß wovon ich rede. Wer diese vorlügt, tritt auf solchen Leuten herum. Unterste Schublade. Und bei uns in Deutschland ist nach meiner Einschätzung eine reale Gefährdung unwarscheinlicher, als dieses Vorlügen. Und wer meint, damit die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung seines von anderen als unmoralisch bewerteten Verhaltens zu vermindern, hat irgendwie auch andere Probleme. Mit diesem Konstrukt könnte man gleich allen Menschen Scheuklappen verordnen und jede Zensur vorantreiben.

Aber insgesamt ist auf Dauer ohnehin ein Umdenken unausweichlich. Kameras werden so allgegenwärtig, dass ein Auftreten in der Öffentlichkeit eben genau das wird, nur mit mehr Reichweite der Sichbarkeit als heute. Eine Verhinderung davon ist nicht ohne massive Einschränkungen der Freiheit zu erreichen. Man kann nun natürlich ganz naiv mehr Toleranz einfordern (das ist schon in sich ein Widerspruch :-) oder aktiv versuchen etwas dafür zu tun, das reale Gefährdungen abnehmen. Ich kann auch naiv: Auf dieses Gebiet könnten die Anwälte und Judikative ja mal ihre Kräfte konzentrieren.

Wie passt diese meine Einstellung nun zu meiner Ablehnung von Überwachungskameras, zumindest von ihrem intransparenten und unbegründeten Einsatz?
Ganz einfach: Der Staat sollte vom Bürger überwacht werden, und nicht seine Bürger überwachen. Der Staat sollte in wirksame Methoden und vor allem Menschen investieren, anstatt in technische Hochrüstung, die im Ernstfall erwiesenermaßen nichts bringt und vor allem zur Verfolgung unerwünschter Minderheiten mißbraucht werden kann und auch wird.

Macht mehr Fotos, laßt euch mehr fotografieren, ihr seid alle interessante Menschen!

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Mittwoch, August 18, 2010

Beherrschendes Thema: Google Street View

Guckt man die letzten Tage in die Medien, dann ist das in Deutschland beherrschende Thema Google Street View.
Die Mainstrem-Medien erzählen dann gerne, das Thema sei umstritten, stellen es meiner Wahrnehmung nach aber sehr vereinnahmend aus ihrer ablehnenden Haltung dar.

Meine Auffassung zu der Situation habe ich in diesem Blogpost detailliert dargelegt.

Neu hinzugekommen ist für mich seither diese Erkenntnis, die ich schon in facebook zum Besten gab:
Bilder von Häusern sind bekanntlich keine personenbezogenen Daten, aber es gibt im Moment ja ein paar Leute, die das behaupten.
Nur würde das nicht mal helfen: BDSG § 28 (1) "Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
3.: "wenn die Daten allgemein zugänglich sind [...]"
Da die Kameraautos Googles schlicht unmöglich Fotos von nicht allgemein zugänglichen Daten machen können, kann hier also auch das Bundesdatenschutzgesetz nicht mißbraucht werden, um gegen GSV zu argumentieren.

Besonders schön dargestellt fand ich die meist unterinformierte Position der GSV-Gegner in diesem Blogeintrag: Wissenslogs, Anatol Stefanowitsch: Pro Google Street View.

In diesem Interview bei Tagesschau.de wurde endlich mal eine vernünftigere Position dargestellt. Offenbar sind die Journalisten dort z.B. durch Interviews mit Experten und kräftigen Gegenwind in Kommentaren zum Nachdenken und Nachfragen angeregt worden.

Da heute im Bundeskabinett darüber beraten werden soll, kommt wieder ein Artikel bei tageschhau.de, der über die Spaltung der Regierung an diesem Thema berichtet.

Thomas de Maizière (CDU) verdient sich immer mehr Respekt bei mir. Seine Fähigkeiten sollte er aber auch mal da anwenden, wo die Regierung uns selbst ausspioniert (biometrischer Ausweis, Gesundheitskarte) oder andere dabei unterstützt (SWIFT, Flugpassagierdaten).

Davon, dass Ilse Aigner (CSU) weder Verständnis für die Vorgänge im Internet hat, noch stringent argumentieren kann, kann man sich in diesem Spiegel-Interview selbst überzeugen.

Es mangelt mir sicherlich nicht an Verständnis dafür, dass Gegner von GSV ihre persönlichen Daten schützen wollen, nur komme ich bei meiner Abwägung der konkurrierenden Interessen und auch der Einordnung, ab wann etwas tatsächlich ein personenbezogenes Datum ist, zu einem anderen Schluß.

Bitte malt euch mal die Folgen einer Regulierung wie im Gesetzesvorschlag aus. Man müsste dann fast alle Postkarten und natürlich auch nahezu alle privaten Fotografien unterbinden. In jedem Bericht zu jeder Veranstaltung in Fernsehen, Internet und Zeitschriften wären alle Menschen, Häuser und Autos vorsorglich verpixelt, da man kaum Zeit und Geld hätte, alle dann nötigen Erlaubnisse einzuholen. Die Schere zwischen Arm und Reich würde sich da auch stärker auswirken, denn je mehr Kapital hinter einem Medium steckt, umso eher könnten die dahinter steckenden Meinungsmacher es sich leisten, solche wirren Vorschriften zu erfüllen.

Dass alle in der Öffentlichkeit sichtbaren Dinge auch ohne jede Einschränkung wieder in der Öffentlichkeit dargestellt und reflektiert werden dürfen, ist notwendiger Bestandteil unserer Kultur und nichts Neues, was durch das Internet eine inhaltliche Veränderung erfahren würde. Die persönliche Beschränkungswut muss eben da aufhören, wo die allgemeine Freiheit anfängt: Am Gartenzaun oder der Frontfassade eines Hauses.

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Samstag, Juli 31, 2010

Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen?

telepolis: Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen

Hm, ich verstehe nicht ganz, wie man zu diesem Urteil kommen kann, angesichts der in § 23 KunstUrhG (1) 3. definierten Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;". Diese Bilder darf also jeder nicht nur aufnehmen, sondern sogar verkaufen. Wenn jetzt (2) "Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird."
Wenn nun diese angenommene Einschränkung des Versammlungsrechts als berechtigtes Interesse des Abgebildeten gilt, dann ist KunstUrhG § 23 (1) 3. irgendwie sinnlos geworden.

Ich will hier gar nicht einseitig pro-Fotografieren/Filmen plädieren. Ich bin ebenfalls sehr starker Gegner von Einschränkung der Grundrechte. Nur finde ich diesen Ansatz an der Stelle verkehrt.
Der Mangel liegt doch nicht im Erstellen des Bildmaterials, sondern darin, dass die Polizei oft instrumentalisiert wird, um der Plutokratie unliebsame Meinungen, die in Demonstrationen ausgedrückt werden, zu unterdrücken.

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Donnerstag, Juni 24, 2010

Datenschützer gegen die Freiheit

Diese Menschen wollen also Datenschützer sein. Die Herren und Damen Justizminister und Datenschutzbeauftragten der Länder. Und alle großmedialen Journalisten (oder fast alle, man zeige mir gerne ein paar Stimmen der Vernunft) stimmen in den Feldzug gegen die Freiheit mit ein.
Ich könnte echt kotzen. Es regt mich richtig auf. Ja, es gibt Wichtigeres auf der Welt, ich weiß. Aber bei diesem Thema entsetzt mich vor allem, wie blind den Hetzreden gegen Google Street View gefolgt wird, und wie wenige in der Lage sind, es kritisch zu sehen.
Und dabei will ich nicht mal für Google sprechen. Sondern gegen den Kolateralschaden, der damit wohlbewußt angerichtet wird. Es soll ja nicht nur gegen Google gehen, sagen sie selbst.

tagesschau.de: Justizminister wollen Google Grenzen setzen

ZEIT: Gesetz soll über Googles Straßenfotografen wachen

Es geht mir nicht um das Verpixeln von Gesichtern. Das ist sowieso schon vom "Recht am eigenen Bild" her so bei einzeln gezeigten Personen. Es benötigt aber keine Verschärfung.

Es geht mir auch nicht um eventuelle Peinlichkeiten, die dort gezeigt werden könnten. Dagegen kann man auch so vorgehen, wobei meistens doch besser wäre, die Peinlichkeit von vorneherein zu vermeiden, oder nicht?

Worum geht es? Es sollen Gesetze geschaffen oder existierende verschärft werden, damit viele in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, nur weil man nicht will, dass das eigene Haus einiger weniger im Internet zu sehen ist.

Es gibt aber kein Recht am Bild von Eigentum. Es darf dieses Recht auch nicht geben, wie schon mehrfach und vor kurzem oberlandesgerichtlich bei dem Prozess um den Schloßpark in Potsdam festgestellt wurde, weil man dann nur noch auf hoher See und im verschlossenen Heim die Chance hätte, legal zu fotografieren.

Es ist auch kein personenbezogenes Datum, so ein Bild, auf dem zufällig dein Haus ist. Nein, das ist es nicht. Die personenbezogenen Daten stehen höchstens in einem Telefonbuch, wo Person und Adresse in einen Bezug gebracht wird. Nur dort kann man ansetzen, was ja schon lange geht. Es ist sehr wichtig, diesen Unterschied zu verstehen. Das Haus gehört dir - oder du bewohnst es sogar nur. Die zugrundeliegende urherberrechtliche immaterielle Sache schon nicht, es sei denn, du bist selbst der Architekt. Und die von deinem Haus reflektierten Photonen schon gar nicht. Die darf jeder einfangen. Mit den biologischen und eben auch mit den künstlichen Augen.
Welche Hausnummer wo in welcher Straße ist, kann man mit jedem Navigationsgerät, ja mit jedem besseren gedruckten Stadtplan finden. Es ist de facto kein Unterschied, ob die Hausnummer dort steht, oder auf einem georeferenzierten Bild im Internet sichtbar ist.

Wie soll eigentlich nachgeprüft werden, ob der, der nicht will, dass das Haus gezeigt wird, wirklich dort wohnt?
Was ist bei Mehrparteienhäusern?
Besteht nach einem Löschwunsch Meldepflicht, falls man umzieht?
Hat ein Vermieter das Recht auf Entschädigung für die Wertminderung, die entsteht, falls ein Mieter der Abbildung des Objekts in Google Street View widerspricht?

Mal zur Rechtssituation. (Ich bin kein Anwalt, das ist alles nur mein Verständnis der Sache.)

Die seit über 100 Jahren im deutschen Recht verankerte Panoramafreiheit erlaubt nicht nur sowieso die Abbildung von Gebäuden und sogar dauerhaften Kunstwerken und Szenen mit Personen als Beiwerk sondern auch Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen incl. der daran teilnehmenden Personen ohne dass sie Beiwerk sein müssen. Das wird i.d.R. sehr umfassend interpretiert, in dem Moment, wo mehr als drei, vier Personen irgendwo draußen auf einem Bild sind. Nachtrag: Ausführlicher hier.
Diese Freiheit ist richtig und wichtig für Kunst und Künstler, Profis wie Amateure, Hobbyfotografen und auch einfach unsere Kultur 2.0.
Ich bin völlig begeistert, welche Weitsicht die Gesetzgeber 1907 bewiesen haben.

Und jetzt prusten die Journalisten in diese Vuvuzela gegen Google, ohne zu kapieren, dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden.
Wie soll dann noch ein Foto in eine Zeitung gedruckt, im Fernsehen oder online gezeigt werden können, das in einer Stadt gemacht wurde? Erst in einem Register nachsehen, ob da vielleicht einer der Querulanten wohnt, die ihr Haus nicht veröffentlicht sehen wollen? Unrealisierbar. Unverhältnismäßg. Unsinn.

Und als ob es nur Journalisten betreffen würde. Es gibt Billiarden von Bildern im Internet. Wie viel das ist, scheint keiner von denen zu begreifen. Die Massen zu knebeln, nur um ein paar Euro von Google zu schröpfen und irgendwelche Gartenzwergbesitzer zu besänftigen? Das ist kein ausgewogenes Rechtsverständnis, wenn es überhaupt eines ist.

Man denke mal über das Schikaneverbot in §226 BGB nach, und wieso es das gibt, und was das wohl darüber aussagt, selbst WENN es ein Recht am Bild des eigenen Hauses gäbe (das es nicht gibt).

Dieses Gebabbel, es würde Einbrechern helfen, das ist so absurd. Glaubt ihr wirklich, jemand macht sich die Mühe, da nachzugucken? Oder es würde einem Einbrecher auch nur einen winzigen Vorteil bieten? Den Bruch vorher dort trainieren? Ja, das denken manche wohl. So wie ein Jugentlicher in Computerspielen zum Gewaltverbrecher erzogen wird, nur um danach in Rockerbanden anzuheuern. *facepalm*

Dann gibt es noch das Argument, die Kameras von Google Street View seien ja in 2,5 Meter Höhe, und damit seien die Aufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
Das Kunsturhebergesetz kennt diese Einschränkung nicht.
Diese leider oft wiederholte Einschränkung führe ich vor allem auf die Hundertwasserentscheidung zurück, der ich sehr kritisch gegenüber stehe.
Hier wurde die Panoramafreiheit ohne Not beschnitten auf das, was üblicherweise als "ohne Hilfsmittel" und "aus Augenhöhe fotografiert von öffentlich zugänglichem Raum" interpretiert wird.

Erstens öffnet das Juristen Tür und Tor, langwierig herumzuprozessieren, da das alles schön weiche Kriterien sind. Dadurch führt es unweigerlich zur "Schere im Kopf". Ja, ich biete meine Bilder von der Waldspirale in Darmstadt deshalb nicht Getty Images an. Eine mögliche Klage ruiniert einen wahrscheinlich, egal ob man nachher Recht bekäme, oder nicht. Aber auf diese Verzerrung unseres gelebten Rechts im allgemeinen muss ich andermal eingehen.

Ein fotografieren nur in Augenhöhe? Was sagen dazu eigentlich kleinere Menschen? Oder große, die einfach so in 2,50 Metern ihre Augen haben?
Viele können ihre Kamera problemlos in 2,50 m Höhe halten. Dies zu verbieten heißt - und das ist KEINE Interpretation! - die künstlerische Freiheit einzuschränken. Was fällt jemandem eigentlich ein, Vorschriften zu machen, aus welchem Blickwinkel zu fotografieren sei? Und das nur für ein paar Euro mehr für Leute, die i.d.R. nicht gerade zu den Ärmsten gehören dürften?

Ohne Hilfsmittel? Was ist denn ein Hilfsmittel?
Ein Stativ? Lächerlich. Den Effekt kann man heute in vielen Fällen schon mit höherer Empfindlichkeit und Bildstabilisator erreichen. Oder ist letzterer ein auch Hilfsmittel, das man jetzt ausschalten muss, wenn ein fremdes Eigentum im Bild ist?
Ein Teleobjektiv? Ach ja, ab wie viel mm Brennweite? Bei welcher Chipgröße? Es gibt schon Digiknipsen mit eingebauten 560 mm eqiv. optischem Zoom. Oder man macht es mit weniger Tele bei großer Auflösung und nimmt einen Bildausschnitt. -> Nicht haltbar.
Eine Leiter? Warum? Wo ein Fotograf die hinstellen kann und darf, kann es ein anderer Mensch auch.
Es geht mir nicht um mutwilliges Überwinden von Sichtbarrieren. Es geht mir um andere Perspektiven auf die Außenansichten von Gebäuden (wie in besagtem Urteil auch).
Letzlich ist die Kamera selbst, ja der Pinsel das Hilfsmittel, mit dem das Bildnis gemacht wird. Das zu verbieten heißt, die Kunst zu verbieten.

Es geht eigentlich immer um ein Abwägen konkurrierender Rechte. Hier sehe ich kein Abwägen. Hier sehe ich nur Verbotsphantasien ohne erkennbaren relevanten Nutzen für eine Minderheit mit eklatantem Kolateralschaden für eine massive Mehrheit.

Wenn diese Damen und Herren Minister und sog. Datenschützer unbedingt ein Tätigkeitsfeld mit dem hippen Internet suchen, dann sollen sie mal an die Dinge gehen, wo wirklich in Massen über viele Grenzen gegangen wird.
Milliarden von Fotos und vor allem Videos gehen durch diverse Seiten, mit Leuten, die ganz sicher nie ihr Einverständnis gegeben haben, in sehr krass peinlichen Situationen gefilmt und fotografiert zu werden.
Geklaute Bilder sind allein schon für Profilbilder aber auch für sonstige Bilder ist in diversen Foren und Communitys nicht nur häufig, sondern schlicht an der Tagesordnung. Wenn man wenigstens so ehrlich wäre, da eine Lockerung einzurichten.

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Freitag, April 30, 2010

Pro Panoramafreiheit!

Wer hält die randalierende hamburger Justizbehörde auf, die die altbewährte und mehr als notwendige Panoramafreiheit einem fragwürdigen "Lex Google" opfern wollen?

Deutscher Journalisten-Verband: Google Street-View / Rechte von Fotografen wahren

Wer die Freiheit aller opfert, nur weil er Google ans Bein pinkeln will, soll doch bitte keine Gesetze in Deutschland vorschlagen.

Und bitte keine unüberlegten Beispiele von Dingen, deren Fotografie und Veröffentlichung sowieso schon verboten ist, wie ins Wohnzimmer hinein. Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze, die gibts schon.

Im kürzlichen Urteil gegen Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg wurde ja die unweigerliche Konsequenz von dieser egistischen "keiner soll mein Eigentum fotografieren dürfen"-Einstellung aufgezeigt: "Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich."

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Mittwoch, Februar 24, 2010

Google Street View Disput

heise: Aigner will für Google Street View engere gesetzliche Grenzen

Ich will für Politiker engere gesetzliche Grenzen...

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