Mittwoch, August 18, 2010
Beherrschendes Thema: Google Street View
Guckt man die letzten Tage in die Medien, dann ist das in Deutschland beherrschende Thema Google Street View.
Die Mainstrem-Medien erzählen dann gerne, das Thema sei umstritten, stellen es meiner Wahrnehmung nach aber sehr vereinnahmend aus ihrer ablehnenden Haltung dar.
Meine Auffassung zu der Situation habe ich in diesem Blogpost detailliert dargelegt.
Neu hinzugekommen ist für mich seither diese Erkenntnis, die ich schon in facebook zum Besten gab:
Bilder von Häusern sind bekanntlich keine personenbezogenen Daten, aber es gibt im Moment ja ein paar Leute, die das behaupten.
Nur würde das nicht mal helfen: BDSG § 28 (1) "Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
3.: "wenn die Daten allgemein zugänglich sind [...]"
Da die Kameraautos Googles schlicht unmöglich Fotos von nicht allgemein zugänglichen Daten machen können, kann hier also auch das Bundesdatenschutzgesetz nicht mißbraucht werden, um gegen GSV zu argumentieren.
Besonders schön dargestellt fand ich die meist unterinformierte Position der GSV-Gegner in diesem Blogeintrag: Wissenslogs, Anatol Stefanowitsch: Pro Google Street View.
In diesem Interview bei Tagesschau.de wurde endlich mal eine vernünftigere Position dargestellt. Offenbar sind die Journalisten dort z.B. durch Interviews mit Experten und kräftigen Gegenwind in Kommentaren zum Nachdenken und Nachfragen angeregt worden.
Da heute im Bundeskabinett darüber beraten werden soll, kommt wieder ein Artikel bei tageschhau.de, der über die Spaltung der Regierung an diesem Thema berichtet.
Thomas de Maizière (CDU) verdient sich immer mehr Respekt bei mir. Seine Fähigkeiten sollte er aber auch mal da anwenden, wo die Regierung uns selbst ausspioniert (biometrischer Ausweis, Gesundheitskarte) oder andere dabei unterstützt (SWIFT, Flugpassagierdaten).
Davon, dass Ilse Aigner (CSU) weder Verständnis für die Vorgänge im Internet hat, noch stringent argumentieren kann, kann man sich in diesem Spiegel-Interview selbst überzeugen.
Es mangelt mir sicherlich nicht an Verständnis dafür, dass Gegner von GSV ihre persönlichen Daten schützen wollen, nur komme ich bei meiner Abwägung der konkurrierenden Interessen und auch der Einordnung, ab wann etwas tatsächlich ein personenbezogenes Datum ist, zu einem anderen Schluß.
Bitte malt euch mal die Folgen einer Regulierung wie im Gesetzesvorschlag aus. Man müsste dann fast alle Postkarten und natürlich auch nahezu alle privaten Fotografien unterbinden. In jedem Bericht zu jeder Veranstaltung in Fernsehen, Internet und Zeitschriften wären alle Menschen, Häuser und Autos vorsorglich verpixelt, da man kaum Zeit und Geld hätte, alle dann nötigen Erlaubnisse einzuholen. Die Schere zwischen Arm und Reich würde sich da auch stärker auswirken, denn je mehr Kapital hinter einem Medium steckt, umso eher könnten die dahinter steckenden Meinungsmacher es sich leisten, solche wirren Vorschriften zu erfüllen.
Dass alle in der Öffentlichkeit sichtbaren Dinge auch ohne jede Einschränkung wieder in der Öffentlichkeit dargestellt und reflektiert werden dürfen, ist notwendiger Bestandteil unserer Kultur und nichts Neues, was durch das Internet eine inhaltliche Veränderung erfahren würde. Die persönliche Beschränkungswut muss eben da aufhören, wo die allgemeine Freiheit anfängt: Am Gartenzaun oder der Frontfassade eines Hauses.
Die Mainstrem-Medien erzählen dann gerne, das Thema sei umstritten, stellen es meiner Wahrnehmung nach aber sehr vereinnahmend aus ihrer ablehnenden Haltung dar.
Meine Auffassung zu der Situation habe ich in diesem Blogpost detailliert dargelegt.
Neu hinzugekommen ist für mich seither diese Erkenntnis, die ich schon in facebook zum Besten gab:
Bilder von Häusern sind bekanntlich keine personenbezogenen Daten, aber es gibt im Moment ja ein paar Leute, die das behaupten.
Nur würde das nicht mal helfen: BDSG § 28 (1) "Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
3.: "wenn die Daten allgemein zugänglich sind [...]"
Da die Kameraautos Googles schlicht unmöglich Fotos von nicht allgemein zugänglichen Daten machen können, kann hier also auch das Bundesdatenschutzgesetz nicht mißbraucht werden, um gegen GSV zu argumentieren.
Besonders schön dargestellt fand ich die meist unterinformierte Position der GSV-Gegner in diesem Blogeintrag: Wissenslogs, Anatol Stefanowitsch: Pro Google Street View.
In diesem Interview bei Tagesschau.de wurde endlich mal eine vernünftigere Position dargestellt. Offenbar sind die Journalisten dort z.B. durch Interviews mit Experten und kräftigen Gegenwind in Kommentaren zum Nachdenken und Nachfragen angeregt worden.
Da heute im Bundeskabinett darüber beraten werden soll, kommt wieder ein Artikel bei tageschhau.de, der über die Spaltung der Regierung an diesem Thema berichtet.
Thomas de Maizière (CDU) verdient sich immer mehr Respekt bei mir. Seine Fähigkeiten sollte er aber auch mal da anwenden, wo die Regierung uns selbst ausspioniert (biometrischer Ausweis, Gesundheitskarte) oder andere dabei unterstützt (SWIFT, Flugpassagierdaten).
Davon, dass Ilse Aigner (CSU) weder Verständnis für die Vorgänge im Internet hat, noch stringent argumentieren kann, kann man sich in diesem Spiegel-Interview selbst überzeugen.
Es mangelt mir sicherlich nicht an Verständnis dafür, dass Gegner von GSV ihre persönlichen Daten schützen wollen, nur komme ich bei meiner Abwägung der konkurrierenden Interessen und auch der Einordnung, ab wann etwas tatsächlich ein personenbezogenes Datum ist, zu einem anderen Schluß.
Bitte malt euch mal die Folgen einer Regulierung wie im Gesetzesvorschlag aus. Man müsste dann fast alle Postkarten und natürlich auch nahezu alle privaten Fotografien unterbinden. In jedem Bericht zu jeder Veranstaltung in Fernsehen, Internet und Zeitschriften wären alle Menschen, Häuser und Autos vorsorglich verpixelt, da man kaum Zeit und Geld hätte, alle dann nötigen Erlaubnisse einzuholen. Die Schere zwischen Arm und Reich würde sich da auch stärker auswirken, denn je mehr Kapital hinter einem Medium steckt, umso eher könnten die dahinter steckenden Meinungsmacher es sich leisten, solche wirren Vorschriften zu erfüllen.
Dass alle in der Öffentlichkeit sichtbaren Dinge auch ohne jede Einschränkung wieder in der Öffentlichkeit dargestellt und reflektiert werden dürfen, ist notwendiger Bestandteil unserer Kultur und nichts Neues, was durch das Internet eine inhaltliche Veränderung erfahren würde. Die persönliche Beschränkungswut muss eben da aufhören, wo die allgemeine Freiheit anfängt: Am Gartenzaun oder der Frontfassade eines Hauses.
Labels: Fotografie, Fotorecht, Politik