Donnerstag, April 12, 2012

Fotorecht im Zoo

Fire in the eye by Joachim S. Müller
Der Zoo Frankfurt hat seine Einschränkung der kommerziellen Nutzung von Fotos nochmals verschärft.
Die Nutzerordung hängt immer noch nicht vor der Kasse aus - wird somit imho nicht zum Bestandteil des Vertrags, wenn man eine Eintrittskarte kauft.

"Die Veröffentlichung von Fotos und Filmen/Filmausschnitten aus dem Zoo Frankfurt in Medien, die kommerziell vermarktet werden oder der kommerziellen Werbung von Produkten und Dienstleistungen dienen (z. B. Bücher, Broschüren, Plakate, Webseiten und DVDs), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Zoo Frankfurt. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden."
Quelle: Besucherordnung Zoo Frankfurt - © 02.04.2012 Der Magristrat; Zoologischer Garten Frankfurt

Der Zoo gehört der Stadt Frankfurt und ich sehe ihn - trotz Eintritts - als öffentlichen wahrgenommenen Bereich der vor allem öffentlich finanziert ist. Das Herausnehmen einzelner Rechte, in dem Fall dass komplizierte Einschneiden des Rechts, mit eigenen Fotos nicht so verfahren zu düfen, wie es dem Urheber beliebt, halte ich für unausgewogen und falsch.
Ich habe nicht prinzipiell etwas dagegen, dafür zu bezahlen, aber das ist unabwägbar, so ins Blaue hinein.
Ich selbst, und immer mehr Leute heutzutage, machen Fotos nicht aus kommerziellen Gründen, werden dann aber zu dem ein oder anderen Foto vielleicht mal gefragt, ob es einer kommerziellen Verwendung zugeführt werden darf, wofür man dann irgendwas zwischen einem elektonischen Dankeschön und 200 US-$ bekommt. So war es zumindest bei mir bisher.
Wenn dann bei einem Foto zuerst der Verantwortliche gefragt werden muss - das dauert, ich habs probiert - ist die Gelegenheit oft schon flöten.

Die Vorstellungen über so ein Entgelt sind da auch mitunter seltsam. Vom Münchner Tierpark Hellabrunn z.B. teilte man mir auf Anfrage hin mit, ich solle 70 € pro Foto entrichten, wenn ich es kommerzieller Verwertung zuführen wolle. Man hatte mir gerade 50 € für ein Foto angeboten, dass ich dann so ablehnen musste. Normalerweise wolle man in München aber 200€ pro Stunde des Herstellens kommerzieller Fotos. Diese alte Sicht der klaren Trennung von kommerziell und privat ist weder zeitgemäß noch sinnvoll. Wie soll da z.B. ein Fotograf, der pro Foto nur Centbeträge über Microtock-Agenturen erhält überhaupt so etwas mit in sein Portfolio aufnehmen? Ich jedenfall entschied mich dafür, diesen Zoo so schnell nicht wieder zu besuchen.

Im Zoo Frankfurt war ich immer willkommener Fotograf, habe mich schon mit mehreren Tierpflegern gut unterhalten und wurde auch schon in Gehege gelassen, wo ich bessere Fotos machen konnte. Vom Fingertier-Jungtier ist ein Foto von mir auf der Webseite, was ich ihnen dafür kostenlos zur Nutzung überlies. Geben und Nehmen, Fair-Use.
Ganz früher, als ich noch Kind war, erinnere ich mich an eine Pauschale für Fotoapparate, die man am Eingang entrichtete. Dann wurde es lange Zeit ganz lax gesehen, und der kommerziellen Nutzung wurde nicht widersprochen. Vor ein, zwei Jahren haben sie das so in der Zooordnung aufgenommen:

"Gerne können Sie im Zoo Frankfurt in allen für Besucher frei zugänglichen Bereichen fotografieren und diese Fotos für private Zwecke nutzen. Dies bezieht auch die Veröffentlichung auf einer privaten, nicht kommerziell genutzten Homepage und die Veröffentlichung im Rahmen von Fotowettbewerben mit nicht kommerziellem Hintergrund ein."
Quelle Zoo Ordnung ©2012 Zoo Frankfurt

Also das Kommerzielle implizit ausgeschlossen. Die Fassung vom 02.04.2012, die darüber hinaus geht, hab ich ja eingangs zitiert. Wie können hier die Leute bewegt werden, zu einer ausgewogeneren Balance zwischen Urheberrecht und Hausrecht zu kommen?

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