Donnerstag, Mai 26, 2011

Grundgesetz Artikel 21

© Joachim S. Müller
Am Freitag, dem 20.05.2011, wurde auf Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt die bei einem Anbieter in Offenbach stehenden Server der Piratenpartei Deutschland kurzzeitig Beschlagnahmt und vom Netz getrennt.

Da Parteien dank ihrer Verankerung in Artikel 21 GG einen besonderen Schutz geniessen, halten viele die einem Durchsuchungsbefehl vorausgesetzte Abwägung für nicht korrekt durchgeführt und machte recht schnell unter dem Schlagwort #servergate die Runde.

Rechtsanwalt Emanuel Schach: #servergate
Internet-Law: Der Beschluss zur Durchsuchung beim Provider der Piratenpartei
netzpolitik.org: #servergate – Polizei beschlagnahmt Piratenpartei-Server

heise: Polizei kapert Server der Piratenpartei
Golem: Server-Beschlagnahmung war vorauseilender Gehorsam

Es kam auch sofort geballt in den "normalen" Medien:
heute.de: Staatsanwaltschaft schaltet Piraten-Server ab
Suche in Google News nach Servergate

Wenngleich auch mit massiver Fehlinformation in manchen Medien, wie z.B. dem "Hohl-"Spiegel.

Inwieweit das mit Artikel 21 GG kollidiert erklärt:
lawblog: Ein Akt der deutschen Behörden


Gestern Abend, zufällig am Towel-Day, waren wir dann mit 42 Piraten und Freibeutern in der Arkade der Grundrechte, die wir hier in Darmstadt vor dem Amtsgericht haben. Dort hängen an den Säulen jeweils die Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes und noch Artikel 97.
An zwei freie Säulen hängten wir dann einen Ausdruck des oben erwähnten Artikels 21, um Staatsanwälte und Richter daran zu erinnern, auf welchem Rang diese Rechte verankert sind, die sie da offenbar nicht ausreichend abgewogen haben.

Das Darmstädter Echo war vor Ort und reagierte sehr schnell: echo-online: Piratenpartei protestiert gegen „Servergate“
Und in der Hessenschau kompakt sind wir ab 8:20 mit einem kurzen Beitrag vertreten.

Hier gibts die ganzen Bilder von der Aktion #GG21

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