Dienstag, August 04, 2009
Die Meinungsfreiheit als Sondermüll
lawblog: Die Meinungsfreiheit als Sondermüll
Es geht um Frau von der Leyen und die von ihr gewollte Zensur nebst Überwachung im Internet.
"Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden.", sagt Udo Vetter im Lawblog.
Das Internet ist tatsächlich kein Rechtsfreier Raum. Es ist es nicht und war es nie, wie wir alle wissen.
Aber es darf vor allem kein Bürgerrechtsfreier Raum werden.
TRETEN SIE SOFORT ZURÜCK. SIE SIND UNTRAGBAR FÜR DAS DEUTSCHE VOLK.
Es geht um Frau von der Leyen und die von ihr gewollte Zensur nebst Überwachung im Internet.
"Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden.", sagt Udo Vetter im Lawblog.
Das Internet ist tatsächlich kein Rechtsfreier Raum. Es ist es nicht und war es nie, wie wir alle wissen.
Aber es darf vor allem kein Bürgerrechtsfreier Raum werden.
TRETEN SIE SOFORT ZURÜCK. SIE SIND UNTRAGBAR FÜR DAS DEUTSCHE VOLK.
Labels: Politik