Montag, März 23, 2009

Gute Entscheidungen

...von Gerichten zu das Internet betreffenden Themen sind ja leider Mangelware.
Deshalb muß doch mal diese Ausnahme hier hochgehalten werden:

heise: OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber

Interessant auch die Aussage über Abmahnungen: "Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege". Ich hoffe mal, das spricht sich rum. Über Abmahnungen mache ich mir also jetzt erst mal weniger Sorgen.

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