Montag, Januar 28, 2008

Die hessische Landtagswahl ist ungültig


unzulässige Wählerbeeinflussung
Dieses Plakat der SED (die sich ja mittlerweile "linke" nennt) hielt nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von 10 m vom Wahllokal ein.
Damit allein ist die Wahl schon als ungültig zu betrachten.
Der Chaos Computer Club hat aber noch viel triftigere Gründe: Wahlbeobachter wurden massiv behindert und die ohnehin nicht mit dem Prinzip der Überprüfbarkeit und Transparenz der Wahl vereinbaren Wahlcomputer wurden teilweise in den Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert.

Wer glaubt, wir würden in einer freiheitlichen Demokratie leben, hat sich schwer geschnitten.

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