Donnerstag, Juni 24, 2010
Datenschützer gegen die Freiheit
Diese Menschen wollen also Datenschützer sein. Die Herren und Damen Justizminister und Datenschutzbeauftragten der Länder. Und alle großmedialen Journalisten (oder fast alle, man zeige mir gerne ein paar Stimmen der Vernunft) stimmen in den Feldzug gegen die Freiheit mit ein.
Ich könnte echt kotzen. Es regt mich richtig auf. Ja, es gibt Wichtigeres auf der Welt, ich weiß. Aber bei diesem Thema entsetzt mich vor allem, wie blind den Hetzreden gegen Google Street View gefolgt wird, und wie wenige in der Lage sind, es kritisch zu sehen.
Und dabei will ich nicht mal für Google sprechen. Sondern gegen den Kolateralschaden, der damit wohlbewußt angerichtet wird. Es soll ja nicht nur gegen Google gehen, sagen sie selbst.
tagesschau.de: Justizminister wollen Google Grenzen setzen
ZEIT: Gesetz soll über Googles Straßenfotografen wachen
Es geht mir nicht um das Verpixeln von Gesichtern. Das ist sowieso schon vom "Recht am eigenen Bild" her so bei einzeln gezeigten Personen. Es benötigt aber keine Verschärfung.
Es geht mir auch nicht um eventuelle Peinlichkeiten, die dort gezeigt werden könnten. Dagegen kann man auch so vorgehen, wobei meistens doch besser wäre, die Peinlichkeit von vorneherein zu vermeiden, oder nicht?
Worum geht es? Es sollen Gesetze geschaffen oder existierende verschärft werden, damit viele in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, nur weil man nicht will, dass das eigene Haus einiger weniger im Internet zu sehen ist.
Es gibt aber kein Recht am Bild von Eigentum. Es darf dieses Recht auch nicht geben, wie schon mehrfach und vor kurzem oberlandesgerichtlich bei dem Prozess um den Schloßpark in Potsdam festgestellt wurde, weil man dann nur noch auf hoher See und im verschlossenen Heim die Chance hätte, legal zu fotografieren.
Es ist auch kein personenbezogenes Datum, so ein Bild, auf dem zufällig dein Haus ist. Nein, das ist es nicht. Die personenbezogenen Daten stehen höchstens in einem Telefonbuch, wo Person und Adresse in einen Bezug gebracht wird. Nur dort kann man ansetzen, was ja schon lange geht. Es ist sehr wichtig, diesen Unterschied zu verstehen. Das Haus gehört dir - oder du bewohnst es sogar nur. Die zugrundeliegende urherberrechtliche immaterielle Sache schon nicht, es sei denn, du bist selbst der Architekt. Und die von deinem Haus reflektierten Photonen schon gar nicht. Die darf jeder einfangen. Mit den biologischen und eben auch mit den künstlichen Augen.
Welche Hausnummer wo in welcher Straße ist, kann man mit jedem Navigationsgerät, ja mit jedem besseren gedruckten Stadtplan finden. Es ist de facto kein Unterschied, ob die Hausnummer dort steht, oder auf einem georeferenzierten Bild im Internet sichtbar ist.
Wie soll eigentlich nachgeprüft werden, ob der, der nicht will, dass das Haus gezeigt wird, wirklich dort wohnt?
Was ist bei Mehrparteienhäusern?
Besteht nach einem Löschwunsch Meldepflicht, falls man umzieht?
Hat ein Vermieter das Recht auf Entschädigung für die Wertminderung, die entsteht, falls ein Mieter der Abbildung des Objekts in Google Street View widerspricht?
Mal zur Rechtssituation. (Ich bin kein Anwalt, das ist alles nur mein Verständnis der Sache.)
Die seit über 100 Jahren im deutschen Recht verankerte Panoramafreiheit erlaubt nicht nur sowieso die Abbildung von Gebäuden und sogar dauerhaften Kunstwerken und Szenen mit Personen als Beiwerk sondern auch Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen incl. der daran teilnehmenden Personen ohne dass sie Beiwerk sein müssen. Das wird i.d.R. sehr umfassend interpretiert, in dem Moment, wo mehr als drei, vier Personen irgendwo draußen auf einem Bild sind. Nachtrag: Ausführlicher hier.
Diese Freiheit ist richtig und wichtig für Kunst und Künstler, Profis wie Amateure, Hobbyfotografen und auch einfach unsere Kultur 2.0.
Ich bin völlig begeistert, welche Weitsicht die Gesetzgeber 1907 bewiesen haben.
Und jetzt prusten die Journalisten in diese Vuvuzela gegen Google, ohne zu kapieren, dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden.
Wie soll dann noch ein Foto in eine Zeitung gedruckt, im Fernsehen oder online gezeigt werden können, das in einer Stadt gemacht wurde? Erst in einem Register nachsehen, ob da vielleicht einer der Querulanten wohnt, die ihr Haus nicht veröffentlicht sehen wollen? Unrealisierbar. Unverhältnismäßg. Unsinn.
Und als ob es nur Journalisten betreffen würde. Es gibt Billiarden von Bildern im Internet. Wie viel das ist, scheint keiner von denen zu begreifen. Die Massen zu knebeln, nur um ein paar Euro von Google zu schröpfen und irgendwelche Gartenzwergbesitzer zu besänftigen? Das ist kein ausgewogenes Rechtsverständnis, wenn es überhaupt eines ist.
Man denke mal über das Schikaneverbot in §226 BGB nach, und wieso es das gibt, und was das wohl darüber aussagt, selbst WENN es ein Recht am Bild des eigenen Hauses gäbe (das es nicht gibt).
Dieses Gebabbel, es würde Einbrechern helfen, das ist so absurd. Glaubt ihr wirklich, jemand macht sich die Mühe, da nachzugucken? Oder es würde einem Einbrecher auch nur einen winzigen Vorteil bieten? Den Bruch vorher dort trainieren? Ja, das denken manche wohl. So wie ein Jugentlicher in Computerspielen zum Gewaltverbrecher erzogen wird, nur um danach in Rockerbanden anzuheuern. *facepalm*
Dann gibt es noch das Argument, die Kameras von Google Street View seien ja in 2,5 Meter Höhe, und damit seien die Aufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
Das Kunsturhebergesetz kennt diese Einschränkung nicht.
Diese leider oft wiederholte Einschränkung führe ich vor allem auf die Hundertwasserentscheidung zurück, der ich sehr kritisch gegenüber stehe.
Hier wurde die Panoramafreiheit ohne Not beschnitten auf das, was üblicherweise als "ohne Hilfsmittel" und "aus Augenhöhe fotografiert von öffentlich zugänglichem Raum" interpretiert wird.
Erstens öffnet das Juristen Tür und Tor, langwierig herumzuprozessieren, da das alles schön weiche Kriterien sind. Dadurch führt es unweigerlich zur "Schere im Kopf". Ja, ich biete meine Bilder von der Waldspirale in Darmstadt deshalb nicht Getty Images an. Eine mögliche Klage ruiniert einen wahrscheinlich, egal ob man nachher Recht bekäme, oder nicht. Aber auf diese Verzerrung unseres gelebten Rechts im allgemeinen muss ich andermal eingehen.
Ein fotografieren nur in Augenhöhe? Was sagen dazu eigentlich kleinere Menschen? Oder große, die einfach so in 2,50 Metern ihre Augen haben?
Viele können ihre Kamera problemlos in 2,50 m Höhe halten. Dies zu verbieten heißt - und das ist KEINE Interpretation! - die künstlerische Freiheit einzuschränken. Was fällt jemandem eigentlich ein, Vorschriften zu machen, aus welchem Blickwinkel zu fotografieren sei? Und das nur für ein paar Euro mehr für Leute, die i.d.R. nicht gerade zu den Ärmsten gehören dürften?
Ohne Hilfsmittel? Was ist denn ein Hilfsmittel?
Ein Stativ? Lächerlich. Den Effekt kann man heute in vielen Fällen schon mit höherer Empfindlichkeit und Bildstabilisator erreichen. Oder ist letzterer ein auch Hilfsmittel, das man jetzt ausschalten muss, wenn ein fremdes Eigentum im Bild ist?
Ein Teleobjektiv? Ach ja, ab wie viel mm Brennweite? Bei welcher Chipgröße? Es gibt schon Digiknipsen mit eingebauten 560 mm eqiv. optischem Zoom. Oder man macht es mit weniger Tele bei großer Auflösung und nimmt einen Bildausschnitt. -> Nicht haltbar.
Eine Leiter? Warum? Wo ein Fotograf die hinstellen kann und darf, kann es ein anderer Mensch auch.
Es geht mir nicht um mutwilliges Überwinden von Sichtbarrieren. Es geht mir um andere Perspektiven auf die Außenansichten von Gebäuden (wie in besagtem Urteil auch).
Letzlich ist die Kamera selbst, ja der Pinsel das Hilfsmittel, mit dem das Bildnis gemacht wird. Das zu verbieten heißt, die Kunst zu verbieten.
Es geht eigentlich immer um ein Abwägen konkurrierender Rechte. Hier sehe ich kein Abwägen. Hier sehe ich nur Verbotsphantasien ohne erkennbaren relevanten Nutzen für eine Minderheit mit eklatantem Kolateralschaden für eine massive Mehrheit.
Wenn diese Damen und Herren Minister und sog. Datenschützer unbedingt ein Tätigkeitsfeld mit dem hippen Internet suchen, dann sollen sie mal an die Dinge gehen, wo wirklich in Massen über viele Grenzen gegangen wird.
Milliarden von Fotos und vor allem Videos gehen durch diverse Seiten, mit Leuten, die ganz sicher nie ihr Einverständnis gegeben haben, in sehr krass peinlichen Situationen gefilmt und fotografiert zu werden.
Geklaute Bilder sind allein schon für Profilbilder aber auch für sonstige Bilder ist in diversen Foren und Communitys nicht nur häufig, sondern schlicht an der Tagesordnung. Wenn man wenigstens so ehrlich wäre, da eine Lockerung einzurichten.
Ich könnte echt kotzen. Es regt mich richtig auf. Ja, es gibt Wichtigeres auf der Welt, ich weiß. Aber bei diesem Thema entsetzt mich vor allem, wie blind den Hetzreden gegen Google Street View gefolgt wird, und wie wenige in der Lage sind, es kritisch zu sehen.
Und dabei will ich nicht mal für Google sprechen. Sondern gegen den Kolateralschaden, der damit wohlbewußt angerichtet wird. Es soll ja nicht nur gegen Google gehen, sagen sie selbst.
tagesschau.de: Justizminister wollen Google Grenzen setzen
ZEIT: Gesetz soll über Googles Straßenfotografen wachen
Es geht mir nicht um das Verpixeln von Gesichtern. Das ist sowieso schon vom "Recht am eigenen Bild" her so bei einzeln gezeigten Personen. Es benötigt aber keine Verschärfung.
Es geht mir auch nicht um eventuelle Peinlichkeiten, die dort gezeigt werden könnten. Dagegen kann man auch so vorgehen, wobei meistens doch besser wäre, die Peinlichkeit von vorneherein zu vermeiden, oder nicht?
Worum geht es? Es sollen Gesetze geschaffen oder existierende verschärft werden, damit viele in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, nur weil man nicht will, dass das eigene Haus einiger weniger im Internet zu sehen ist.
Es gibt aber kein Recht am Bild von Eigentum. Es darf dieses Recht auch nicht geben, wie schon mehrfach und vor kurzem oberlandesgerichtlich bei dem Prozess um den Schloßpark in Potsdam festgestellt wurde, weil man dann nur noch auf hoher See und im verschlossenen Heim die Chance hätte, legal zu fotografieren.
Es ist auch kein personenbezogenes Datum, so ein Bild, auf dem zufällig dein Haus ist. Nein, das ist es nicht. Die personenbezogenen Daten stehen höchstens in einem Telefonbuch, wo Person und Adresse in einen Bezug gebracht wird. Nur dort kann man ansetzen, was ja schon lange geht. Es ist sehr wichtig, diesen Unterschied zu verstehen. Das Haus gehört dir - oder du bewohnst es sogar nur. Die zugrundeliegende urherberrechtliche immaterielle Sache schon nicht, es sei denn, du bist selbst der Architekt. Und die von deinem Haus reflektierten Photonen schon gar nicht. Die darf jeder einfangen. Mit den biologischen und eben auch mit den künstlichen Augen.
Welche Hausnummer wo in welcher Straße ist, kann man mit jedem Navigationsgerät, ja mit jedem besseren gedruckten Stadtplan finden. Es ist de facto kein Unterschied, ob die Hausnummer dort steht, oder auf einem georeferenzierten Bild im Internet sichtbar ist.
Wie soll eigentlich nachgeprüft werden, ob der, der nicht will, dass das Haus gezeigt wird, wirklich dort wohnt?
Was ist bei Mehrparteienhäusern?
Besteht nach einem Löschwunsch Meldepflicht, falls man umzieht?
Hat ein Vermieter das Recht auf Entschädigung für die Wertminderung, die entsteht, falls ein Mieter der Abbildung des Objekts in Google Street View widerspricht?
Mal zur Rechtssituation. (Ich bin kein Anwalt, das ist alles nur mein Verständnis der Sache.)
Die seit über 100 Jahren im deutschen Recht verankerte Panoramafreiheit erlaubt nicht nur sowieso die Abbildung von Gebäuden und sogar dauerhaften Kunstwerken und Szenen mit Personen als Beiwerk sondern auch Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen incl. der daran teilnehmenden Personen ohne dass sie Beiwerk sein müssen. Das wird i.d.R. sehr umfassend interpretiert, in dem Moment, wo mehr als drei, vier Personen irgendwo draußen auf einem Bild sind. Nachtrag: Ausführlicher hier.
Diese Freiheit ist richtig und wichtig für Kunst und Künstler, Profis wie Amateure, Hobbyfotografen und auch einfach unsere Kultur 2.0.
Ich bin völlig begeistert, welche Weitsicht die Gesetzgeber 1907 bewiesen haben.
Und jetzt prusten die Journalisten in diese Vuvuzela gegen Google, ohne zu kapieren, dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden.
Wie soll dann noch ein Foto in eine Zeitung gedruckt, im Fernsehen oder online gezeigt werden können, das in einer Stadt gemacht wurde? Erst in einem Register nachsehen, ob da vielleicht einer der Querulanten wohnt, die ihr Haus nicht veröffentlicht sehen wollen? Unrealisierbar. Unverhältnismäßg. Unsinn.
Und als ob es nur Journalisten betreffen würde. Es gibt Billiarden von Bildern im Internet. Wie viel das ist, scheint keiner von denen zu begreifen. Die Massen zu knebeln, nur um ein paar Euro von Google zu schröpfen und irgendwelche Gartenzwergbesitzer zu besänftigen? Das ist kein ausgewogenes Rechtsverständnis, wenn es überhaupt eines ist.
Man denke mal über das Schikaneverbot in §226 BGB nach, und wieso es das gibt, und was das wohl darüber aussagt, selbst WENN es ein Recht am Bild des eigenen Hauses gäbe (das es nicht gibt).
Dieses Gebabbel, es würde Einbrechern helfen, das ist so absurd. Glaubt ihr wirklich, jemand macht sich die Mühe, da nachzugucken? Oder es würde einem Einbrecher auch nur einen winzigen Vorteil bieten? Den Bruch vorher dort trainieren? Ja, das denken manche wohl. So wie ein Jugentlicher in Computerspielen zum Gewaltverbrecher erzogen wird, nur um danach in Rockerbanden anzuheuern. *facepalm*
Dann gibt es noch das Argument, die Kameras von Google Street View seien ja in 2,5 Meter Höhe, und damit seien die Aufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
Das Kunsturhebergesetz kennt diese Einschränkung nicht.
Diese leider oft wiederholte Einschränkung führe ich vor allem auf die Hundertwasserentscheidung zurück, der ich sehr kritisch gegenüber stehe.
Hier wurde die Panoramafreiheit ohne Not beschnitten auf das, was üblicherweise als "ohne Hilfsmittel" und "aus Augenhöhe fotografiert von öffentlich zugänglichem Raum" interpretiert wird.
Erstens öffnet das Juristen Tür und Tor, langwierig herumzuprozessieren, da das alles schön weiche Kriterien sind. Dadurch führt es unweigerlich zur "Schere im Kopf". Ja, ich biete meine Bilder von der Waldspirale in Darmstadt deshalb nicht Getty Images an. Eine mögliche Klage ruiniert einen wahrscheinlich, egal ob man nachher Recht bekäme, oder nicht. Aber auf diese Verzerrung unseres gelebten Rechts im allgemeinen muss ich andermal eingehen.
Ein fotografieren nur in Augenhöhe? Was sagen dazu eigentlich kleinere Menschen? Oder große, die einfach so in 2,50 Metern ihre Augen haben?
Viele können ihre Kamera problemlos in 2,50 m Höhe halten. Dies zu verbieten heißt - und das ist KEINE Interpretation! - die künstlerische Freiheit einzuschränken. Was fällt jemandem eigentlich ein, Vorschriften zu machen, aus welchem Blickwinkel zu fotografieren sei? Und das nur für ein paar Euro mehr für Leute, die i.d.R. nicht gerade zu den Ärmsten gehören dürften?
Ohne Hilfsmittel? Was ist denn ein Hilfsmittel?
Ein Stativ? Lächerlich. Den Effekt kann man heute in vielen Fällen schon mit höherer Empfindlichkeit und Bildstabilisator erreichen. Oder ist letzterer ein auch Hilfsmittel, das man jetzt ausschalten muss, wenn ein fremdes Eigentum im Bild ist?
Ein Teleobjektiv? Ach ja, ab wie viel mm Brennweite? Bei welcher Chipgröße? Es gibt schon Digiknipsen mit eingebauten 560 mm eqiv. optischem Zoom. Oder man macht es mit weniger Tele bei großer Auflösung und nimmt einen Bildausschnitt. -> Nicht haltbar.
Eine Leiter? Warum? Wo ein Fotograf die hinstellen kann und darf, kann es ein anderer Mensch auch.
Es geht mir nicht um mutwilliges Überwinden von Sichtbarrieren. Es geht mir um andere Perspektiven auf die Außenansichten von Gebäuden (wie in besagtem Urteil auch).
Letzlich ist die Kamera selbst, ja der Pinsel das Hilfsmittel, mit dem das Bildnis gemacht wird. Das zu verbieten heißt, die Kunst zu verbieten.
Es geht eigentlich immer um ein Abwägen konkurrierender Rechte. Hier sehe ich kein Abwägen. Hier sehe ich nur Verbotsphantasien ohne erkennbaren relevanten Nutzen für eine Minderheit mit eklatantem Kolateralschaden für eine massive Mehrheit.
Wenn diese Damen und Herren Minister und sog. Datenschützer unbedingt ein Tätigkeitsfeld mit dem hippen Internet suchen, dann sollen sie mal an die Dinge gehen, wo wirklich in Massen über viele Grenzen gegangen wird.
Milliarden von Fotos und vor allem Videos gehen durch diverse Seiten, mit Leuten, die ganz sicher nie ihr Einverständnis gegeben haben, in sehr krass peinlichen Situationen gefilmt und fotografiert zu werden.
Geklaute Bilder sind allein schon für Profilbilder aber auch für sonstige Bilder ist in diversen Foren und Communitys nicht nur häufig, sondern schlicht an der Tagesordnung. Wenn man wenigstens so ehrlich wäre, da eine Lockerung einzurichten.
Labels: Fotografie, Fotorecht, Politik
Montag, Juni 07, 2010
Bertierpark Erlenbach
Den freien Nachmittag unseres Hauskreiswochenendes, das wir gerade hinter uns haben nutzte ich, um den nachegelegenen Bergtierpark Erlenbach zu besuchen.
Hier kommen mehr Fotos.
Hier kommen mehr Fotos.
Labels: Zoo
Mittwoch, Juni 02, 2010
Zoo Duisburg
Wenn man durch eine Besprechung in Oberhausen gut durchkommt hat man vielleicht noch zwei Stunden, um in Duisburg mal kurz mit der Straßenbahn rüber in den Zoo zu fahren.
Bilder (mehr kommen noch).
Bilder (mehr kommen noch).
Labels: Zoo